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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 1 UF 63/01   

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https://dejure.org/2001,5534
OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 1 UF 63/01 (https://dejure.org/2001,5534)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.2001 - 1 UF 63/01 (https://dejure.org/2001,5534)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 2001 - 1 UF 63/01 (https://dejure.org/2001,5534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedürftigkeit ; Mehrbelastung ; Anrechnung des Familieneinkommens; Taschengeld ; Unterhaltsanspruch ; Sozialhilferechtliche Einkommensberechnung

  • Judicialis

    BSHG § 91; ; BGB § 1608 S. 1; ; BGB § ... 1601; ; BGB § 1360; ; BGB § 1360 a; ; BGB § 1610 a; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB n.F. § 283; ; BVG § 31; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 621 d; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berechnung des Ehegattenunterhaltes nach § 1360a BGB bei Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - 37 F 162/00
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 1 UF 63/01

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1353
  • FamRZ 2003, 886 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 170/90

    Anrechnung des Erziehungsgeldes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 1 UF 63/01
    Auch wenn derartige Leistungen sozialhilferechtlich nicht als Einkommen gelten, sind sie unterhaltsrechtlich als Einkommen anzurechnen (BGH FamRZ 1992, 162; Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5.Aufl., § 1 Rdnr. 366), was die Klägerin mit der Berufung nicht in Zweifel zieht.
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 485/14

    Familienunterhalt: Eheliche Lebensgemeinschaft bei dauerhafter Heimunterbringung

    Als unabweisbarer konkreter Bedarf kann er dann - insoweit ähnlich dem allgemeinen Mindestbedarf (vgl. Senatsurteile BGHZ 184, 13 = FamRZ 2010, 357 Rn. 25 ff. und vom 17. Februar 2010 - XII ZR 140/08 - FamRZ 2010, 629 Rn. 32) - nicht auf einen hälftigen Anteil am Familieneinkommen beschränkt bleiben, sondern bemisst sich nach den für den Lebensbedarf des pflegebedürftigen Ehegatten konkret erforderlichen Kosten (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353; OLG Köln FamRZ 2010, 2076; OLG Celle FamRB 2016, 133).

    Das Oberlandesgericht hat diesen mit dem sogenannten Ehegattenselbstbehalt (vgl. Senatsurteil BGHZ 166, 351 = FamRZ 2006, 683, 685 f.) bemessen und hat sich hierfür auf eine insoweit dem Trennungsunterhalt vergleichbare Situation berufen (ebenso OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353; OLG Köln FamRZ 2010, 2076; OLG Celle FamRB 2016, 133).

  • OLG Hamm, 12.08.2014 - 7 UF 55/14

    Anspruch des Trägers der Sozialhilfe auf Familienunterhalt aus übergegangenem

    In diesem Fall wird der Antragsgegner im Ergebnis durch die Unterhaltsverpflichtung in gleicher Weise belastet, als schulde er Trennungsunterhalt.In der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur besteht Einigkeit, dass dem Schuldner zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes ein bestimmtes Einkommen zu belassen ist, soweit Familienunterhalt in Form einer Geldrente zu gewähren ist (Scholz in Wendl/Dose, 8.A., § 3 Rn.9; Staudinger/Voppel, BGB, Std.2012, § 1360 Rn.15; OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353; OLG Köln FamRZ 2010, 2076).Nicht einheitlich beurteilt wird jedoch, ob dem Unterhaltsschuldner lediglich das Existenzminimum (so Staudinger a.a.O.) oder der eheangemessene Selbstbehalt (so Scholz in Wendl/Dose, 8.A., § 3 Rn.44; OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353 Tz.14) zu belassen ist.Diese Frage ist höchstrichterlich nicht entschieden.
  • OLG Köln, 21.04.2010 - 27 WF 21/10

    Unterhaltsanspruch eines Ehegatten nach Aufnahme in ein Pflegeheim

    Desweiteren wird für Fälle in denen - wie vorliegend - der Familienunterhalt als Geldrente zu bemessen ist, die Auffassung vertreten, dass auf die Selbstbehaltsbeträge der Unterhaltsleitlinien abzustellen ist (Wendl/Staudigl/Scholz a.a.O. § 3 RN 7, 34; ähnlich OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353 für den umgekehrten Fall, in dem es um die Bemessung des Unterhaltsanspruchs des im Pflegeheim lebenden Ehegatten gegen den anderen Ehegatten mit höheren Einkünften geht; dem sich anschließend Jauernig, BGB, 13. Aufl., §§ 1360, 1360a RN 6).
  • OLG Hamm, 18.04.2005 - 6 UF 204/04

    Zahlung von Elternunterhalt aus übergegangenem Recht; Höhe der Kosten für

    Im Falle der Heimunterbringung wird der Bedarf des Elternteils durch seine Unterbringung bestimmt und entspricht im Regelfall den dort anfallenden Kosten (zzgl. eines angemessenen Taschengeldes), soweit sie nicht aus Eigeneinkommen bestritten werden können (BGH NJW 2004, 1370; OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353).

    Der Bedarf wird vorliegend auch nicht durch die Heim unterbringung bestimmt, so dass er - wie im Regelfall - den dort anfallenden Kosten (zzgl. eines angemessenen Taschengeldes), soweit sie nicht aus Eigeneinkommen bestritten werden können (BGH NJW 2004, 1370; OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353) entspricht.

  • AG St. Ingbert, 27.03.2015 - 4 F 236/13

    Elternunterhalt - Vorrangige Deckung des Lebensbedarfs durch Einsatz des eigenen

    Abzuziehen sind allerdings die Eigeneinkünfte, wie Rente und Wohngeld sowie Pflegegeld (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. August 2001 - 1 UF 63/01 -, juris).

    Denn der Unterhaltsanspruch richtet sich nach § 1360a BGB auf den gesamten Lebensbedarf, nicht lediglich auf eine Quote des Familieneinkommens (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. August 2001 - 1 UF 63/01 -, juris).

  • FG Nürnberg, 25.02.2021 - 4 K 392/19

    Kindergeld für ein behindertes Kind

    Jedoch gilt § 1610a BGB beim Familienunterhalt - also bei intakter Ehe - nicht, denn die für den Verwandtenunterhalt geltende Bestimmung des § 1610a BGB wird von der gesetzlichen Verweisung in § 1360a Abs. 3 BGB nicht erfasst (vgl. Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.08.2001 1 UF 63/01, NJW 2002, 1353).
  • FG Niedersachsen, 03.09.2020 - 1 K 129/17

    Aspruch der Mutter eines behinderten Kindes auf Zahlung von Kindergeld nach

    Jedoch gilt § 1610a BGB beim Familienunterhalt - also bei intakter Ehe - nicht, denn die für den Verwandtenunterhalt geltende Bestimmung des § 1610a BGB wird von der gesetzlichen Verweisung in § 1360a Abs. 3 BGB nicht erfasst (vgl. Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21. August 2001 1 UF 63/01, NJW 2002, 1353).
  • AG Marl, 03.05.2018 - 36 F 83/17

    Zahlunganspruch auf nachehelichen Unterhalt für einen pflegebedürftigen Ehegatten

    Abzuziehen sind die eigene Einkünfte sowie das Pflegegeld und Pflegewohngeld (vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.08.2001, Az. 1 UF 63/01).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.05.2001 - 14 WF 49/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3233
OLG Naumburg, 16.05.2001 - 14 WF 49/01 (https://dejure.org/2001,3233)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.05.2001 - 14 WF 49/01 (https://dejure.org/2001,3233)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 14 WF 49/01 (https://dejure.org/2001,3233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltsgebühren; Fahrtkosten; Reisekostenentschädigung; Ortsansässiger Anwalt; Beigeordneter Anwalt

  • Judicialis

    GKG § 11 Abs. 1; ; BRAGO § 126 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 567 ff.; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 78 Abs. 2; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 127; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Familiensachen - Reisekosten des nicht ortansässigen Anwalts - Einschränkung der Beiordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 177
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2001 - 14 WF 49/01
    Einer ausdrücklichen Einschränkung der Beiordnung mit den Worten " zu den Bedingungen eines ortansässigen Anwalts" bedarf es daher nicht (ebenso OLG Naumburg FamRZ 1999, 1683; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1385).

    Die Beschwerde der Klägerin, mit welcher sie sich dagegen wendet, dass das Amtsgericht Wernigerode mit dem angefochtenen Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss vom 30.11.2000 ihre Prozessbevollmächtigte nur zu den eingeschränkten "Bedingungen einer ortsansässigen Anwältin" beigeordnet hat, ist gemäß den §§ 127 Abs. 2 Satz 2, 567 ff. ZPO zulässig, insbesondere ist die Klägerin - im Übrigen hätte auch die beigeordnete Rechtsanwältin ein eigenes Beschwerderecht gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO - beschwerdebefugt (vgl. hierzu OLG Brandenburg, FamRZ 2000, S. 1385, 1386).

  • OLG Naumburg, 14.04.1999 - 8 WF 99/99

    Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Reisekostenvergütung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2001 - 14 WF 49/01
    Einer ausdrücklichen Einschränkung der Beiordnung mit den Worten " zu den Bedingungen eines ortansässigen Anwalts" bedarf es daher nicht (ebenso OLG Naumburg FamRZ 1999, 1683; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1385).

    Die Auslagen und insbesondere die Reisekosten, die sich aus dem Umstand ergeben, dass sie ihren Kanzleisitz in M. und das Prozessgericht - im vorliegenden Fall - seinen Sitz in W. hat, kann sie deshalb grundsätzlich nicht vergütet verlangen (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 1999, S. 1683, 1684; OLG Brandenburg, a.a.O., S. 1386).

  • OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07

    Vergütung der Terminreisekosten eines im Prozesskostenhilfeverfahren

    In der Rechtsprechung (u.a. OLG Naumburg MDR 2002, 177; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481 f.) ist vor Einführung des RVG allerdings aus § 126 Abs. 1 S.2 BRAGO a.F. abgeleitet worden, dass sich bereits aus dieser Norm selbst - also unmittelbar aus dem Gesetz - die Beschränkung der Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts ergebe, so dass es eines entsprechenden Ausspruchs im Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss gar nicht bedürfe.
  • OLG Oldenburg, 04.03.2004 - 3 WF 22/04

    Vergütung der Terminreisekosten des auswärtigen, nicht beim Gericht zugelassenen

    Der Senat bleibt bei der von ihm im Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur seit jeher vertretenen Auffassung, dass die Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht zugelassenen Prozesskostenhilfe - Anwalts aus der Staatskasse zu vergüten sind, wenn der Beiordnungsbeschluss keine Beschränkung auf die Kosten eines ortsansässigen Anwalts enthält (so auch OLG Oldenburg 4 WF 337/03 vom 27.01.04; 12 WF 100/03 vom 16.10.03; OLG Frankfurt MDR 2003.177; OLG Koblenz MDR 2002, 175; OLG München FamRZ 2002, 1505; SchlHOLG Rpfleger 2001, 85; Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. § 121 Rn. 62; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rn. 18; Thomas/Putzo/ Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 121 Rn. 7; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 121 Rn. 6; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 121 Rn. 13a; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1385; OLG Naumburg MDR 2002, 177).
  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 8 WF 111/08

    Anwaltsvergütung: Beiordnung ohne den Zusatz "zu den Bedingungen eines

    Die anderweitige Auffassung OLG Naumburg FamRZ 99, 1683 und OLGR 2001, 486 kann nach Inkrafttreten des RVG nicht mehr aufrechterhalten werden.
  • OLG Braunschweig, 24.02.2005 - 2 W 283/04

    Fahrtkostenvergütung eines nicht ortsansässigen beigeordneten Rechtsanwalt

    Dagegen vertreten der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 23.06.2004, - XII ZB 6104 , EBE/BGH 2004, BGHLs 701/04; ausdrücklich gegen OLG Naumburg OLGR Naumburg 2001, 486) und die überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2004 - II - 10 WF 21/04, AGS 2004, 296; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.01.2004, - 4 WF 337/03, OLGR Oldenburg 2004, 344, und Beschluss vom 16.10.2003, - 12 WF 100/03, Nds. Rechtspflege 2004, 77 = FamRZ 2004, 706; KG, Beschluss vom 29.08.2003, - 1 W 185/03, MDR 2004, 474; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.12.2002, - 15 WF 301/02, OLGR Schleswig, 2003, 353; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2001, - 14 W 525/01 , NJW-RR 2002; 420 OLG Rostock, Beschluss vom 23.11.2000, - 1 UF 98/00, FamRZ 2001, 510 sowie der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Braunschweig, Beschluss vom 19.03.2004 - 2 WF 29/04 und 2 WF 96/00) die Auffassung, dass bei uneingeschränkter Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Reisekosten zu erstatten seien.
  • LAG München, 12.06.2007 - 10 Ta 229/05

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe -Beiordnung eines auswärtigen

    Diese Auffassung der Kammer wird - auch in neuester Zeit - von großen Teilen der Rechtsprechung (vgl. z.B. KG Beschl. vom 07.04.2005 - 16 WF 21/05; OLG Schleswig MDR 2005, 538; OLG Naumburg MDR 2002, 177; LAG Hamm MDR 2001, 1322; OLG Celle MDR 2000, 1038; OLG Brandenburg RPfl. 2000, 279) und in der Literatur (vgl. MünchKomm - ZPO/Wax 2. Aufl. § 121 Rz. 11; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 3. Aufl. Rn. 744) geteilt.
  • KG, 11.11.2010 - 19 WF 180/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Festsetzung von Reisekosten bei uneingeschränkter

    Der abweichenden Ansicht (OLG Stuttgart FamRZ 2005, 2007; OLG Naumburg, MDR 2002, 177; LAG München NZA-RR 2010, 378) kann nicht gefolgt werden.
  • OLG Köln, 15.06.2011 - 4 WF 116/11

    Voraussetzungen der Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen

    Wird hingegen ein nicht am Ort des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt grundsätzlich nach § 126 Abs. 1 Satz 2 HS 2 BRAGO berechtigt, seine Reisekosten abzurechnen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2002, 420; OLG Frankfurt OLGR 2002, 340; KG, KGR 2004, 17; a.A. OLG Naumburg OLGR 2001, 486).
  • OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08

    Vergütungsanspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts: Anspruch auf Reisekosten,

    Zwar wurde vor Einführung des RVG von verschiedenen Oberlandesgerichten (OLG Naumburg, MDR 2002, 177; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481 f.) aus § 126 Abs. 1 Satz 2 BRAGO a. F. abgeleitet, dass sich bereits aus dieser Norm selbst - also unmittelbar aus dem Gesetz - die Beschränkung der Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts ergebe, sodass es eines entsprechenden Ausspruchs im Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss gar nicht bedürfe.
  • KG, 29.08.2003 - 1 W 185/03

    Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht

    Die Gegenansicht (OLG Naumburg, OLGR 2002, 310; MDR 2002, 177; Brandenburgisches OLG, Rpfleger 2000, 279, 280; LAG München, MDR 2002, 1277, 1278) ist abzulehnen, denn der Inhalt gerichtlicher Entscheidungen ergibt sich aus dem tatsächlich Verlautbarten, das auch dann maßgebend ist, wenn es dem Gesetz nicht entspricht.
  • OLG Naumburg, 30.08.2001 - 13 W 220/01

    Beiordnung eines Rechtsanwaltes - Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes

    Nach ständiger Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (Beschlüsse vom 14.4.1999 - 8 WF 99/99 - = FamRZ 1999, 1683, 28.5.2001 - 8 WF 84/01 - und 16.5.2001 - 14 WF 49/01 -), der sich der Senat anschließt, bedarf es einer solchen ausdrücklichen Beschränkung auch nicht, da sich diese Einschränkung bereits unmittelbar aus dem Gesetz, § 121 Abs. 3 ZPO, ergibt (vgl. auch OLG Celle FamRZ 2000, 1387).
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